Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V.

Wir leben im Grünen 

Unser Verein




Juli 1932: nach einer Ausschreibung in der Presse werden parzellierte Flächen in Falkenhöhe als Kleingärten vergeben.       

Oktober 1932: Gründung des Kleingartenvereins: Gärten wurden zum Anbau von Obst und Gemüse, zur Tierhaltung (vom Huhn bis zum Schaf, von der Taube bis zur Ziege) und auch zum Wohnen genutzt     
1947/48: wurde die Anlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
1950: Aufbau Klubheim    
seit 1953 bis 1990: Konsum-Verkaufsstelle im Hauptweg 149/150, Gebäude wurde 1994 Vereinshaus des Vereins „Kleingartenanlage Falkenhöhe 1932 e. V."    
1968/69: Bau der vereinseigenen Ringwasserleitung           
1990: Falkenhöhe besitzt Siedlungsstrukturen, mit der Wende wurde die Anlage jedoch dem bundesdeutschen Kleingartenwesen zugeordnet

1993: 87 % der Falkenhöher sprechen sich für die Entwicklung in eine Kleinsiedlung und gegen die Entwicklung in eine Kleingartenanlage aus

1994 – 2014: viele Falkenhöher stellen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz Anträge auf Kauf oder Erbbaupacht, um ihre aus DDR-Zeiten stammenden Rechte zu sichern (Regelung im Einigungsvertrag), rund 55 der 347 Grundstücke werden so an Nutzer übertragen

2014: das Bezirksamt Lichtenberg leitet entgegen den Bedenken der zuständigen Senatsverwaltung ein Bebauungsplanverfahren ein, Zielstellungen: „Private Dauerkleingärten“ für die gesamte Anlage (auch für die Sachenrechtler)

Sept. 2015: die Pläne werden durch die öffentliche Auslegung der Begründung bekannt, es gründet sich die Interessengemeinschaft Falkenhöhe 1932 und reicht eine Stellungnahme mit 260 Unterschriften gegen die Pläne ein, Hauptkritikpunkt: Falkenhöhe 1932 ist keine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, das Bezirksamt ignoriert die dazu vorliegende Rechtsprechung (BGH-Urteile)

ab April 2016: nach der Neuwahl der Vereinsvorstandes findet Prüfung der tatsächlichen Nutzung/Bebauung und rechtlichen Situation statt, die reine Kleingärtnerei nach dem Bundeskleingartengesetz ist die Ausnahme

Sept. 2017: der Verein passt seine Satzung den tatsächlichen Verhältnissen an, aus dem Verein „KGA Falkenhöhe 1932 e. V.“ wird der Verein „Garten- und Siedlungsanlage Falkenhöhe 1932 e. V.“ mit 93 % Zustimmung der gesamten Mitgliedschaft

April 2018: die Umfrage unter den Pächtern des Vereins ergibt: Die Mehrheit möchte in Falkenhöhe gärtnern und wohnen (dauerhaft, zeitweise im Jahr). Der Wunsch nach einem Erholungsgarten ist untergeordnet, die Kleingärtnerei ist die Ausnahme.

April 2018: der Verein tritt aus dem Bezirksverband der Kleingärtner aus und wird parallel vom Bezirksverband der Kleingärtner ausgeschlossen

Mai 2018: der Vorstand stellt die Ergebnisse der Umfrage auf der Mitgliederversammlung vor, die Entwicklung Richtung Kleinsiedlung (wie bereits 1993) wurde von den Nutzern bestätigt, der Verein beschließt in den Verband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) einzutreten

Mai 2018: der Verein hat dem Bezirksamt ein Verpachtungs- und Verwaltungsmodell vorgestellt, das die Traditionen der Anlage ebenso berücksichtigt wie eine sozialverträgliche Entwicklung

Nov./Dez. 2018: Das Amtsgericht Lichtenberg stellt fest, dass Falkenhöhe 1932 mit den Regelungen des Einigungsvertrages zu Unrecht als Kleingartenanlage eingestuft wurde. Das Bezirksamt folgt dem Ersuchen (100 %-ige Zustimmung der Mitglieder des Vereins) nicht und legt Berufung gegen das Urteil ein.

31.12.2018: Wirksamwerden der Kündigung aller gültigen Pachtverträge durch den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Hohenschönhausen e. V.

01.01.2019: Verwaltung beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Berlin-Hohenschönhausen mit genehmigter paralleler Verwaltungstätigkeit des Vereins

April 2019: Das Landgericht Berlin weist die Berufung des Bezirksamtes zum Urteil von Nov. 2018 wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurück. Das Urteil zum Nichtkleingartenstatus wird rechtskräftig.

Juli 2019: Für die Verwaltung von knapp 300 Pachtgrundstücken wird eine Vollzeitstelle im Bezirksamt Lichtenberg ausgeschrieben

Juli 2019: Verein reicht einen Einwohnerantrag zur Vorabprüfung bei der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg zur Weiterverwaltung des Vereins ein; dieser bleibt unbearbeitet

Jan. 2020: Vollzeitstelle des Bezirksamts wird am Straßen- und Grünflächenamt besetzt. Verwaltungstätigkeit des Vereins besteht weiterhin wie im Vorjahr

seit Juni 2020: Ringen um die zukünftigen Pachtpreise

seit Sept. 2020: Runder Tisch im Bezirksamt Lichtenberg auf Initiative des Präsidenten des VDGN Herr Brückmann mit dem Ziel der Korrektur des Flächennutzungsplanes (Ziel: Wochenendhausgebiet mit Bewohnung § 12 (7) BauGB)

März 2021: Das B-Planverfahren zur Rückentwicklung in eine Kleingartenanlage wird eingestellt.

Mai/Juni 2021: Schreiben des Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes, dass hier trotz paralleler Anstrengung zur Änderung des Flächennutzungsplans der aktuelle Status „Grünfläche“ durchgesetzt wird (inkl. Parkverbot auf den Grundstücken, Übernachtungsverbot für Nicht-DauerbewohnerInnen und geplante Zufahrtsbeschränkung) 

Interessantes für alle Falkenhöher, eine Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1990